Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen wir Service an Fitnessgeräten erbringen. Stand: August 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reparatur, Wartung, Montage, Demontage, Verlagerung, technische Prüfung und Polsteraufarbeitung von Fitness- und Sportgeräten zwischen der Schirmer GmbH (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen dieser Bedingungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern; das ist jeweils kenntlich gemacht.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.
(2) Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und vierzehn Tage gültig.
(3) Ein Kostenvoranschlag ist eine fachlich begründete Schätzung und keine Preisgarantie (§ 650 BGB). Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 Prozent übersteigen, teilen wir das unverzüglich mit; der Auftraggeber kann den Vertrag dann kündigen und schuldet die bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 3 Leistungsumfang, Fehlersuche
(1) Geschuldet ist die im Auftrag beschriebene Leistung. Der Umfang ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung; mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(2) Fehlersuche und Diagnose sind eigenständige Leistungen. Sie werden nach Aufwand vergütet, und zwar auch dann, wenn sich ergibt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder vom Auftraggeber nicht gewünscht ist.
(3) Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass ein Gerät nicht wirtschaftlich instand zu setzen ist, teilen wir das mit und stimmen das weitere Vorgehen ab. Wir sind nicht verpflichtet, Reparaturen auszuführen, die nach unserer fachlichen Einschätzung die Betriebssicherheit des Geräts nicht wiederherstellen.
§ 4 Termine, Anfahrt, Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich vereinbart sind; im Übrigen sind sie voraussichtliche Angaben. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten verlängern die Ausführungszeit angemessen.
(2) Unsere Techniker reisen zum Einsatzort an. Anfahrt und Wegezeit werden nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin: der Zugang zum Aufstellort frei und die Geräte zugänglich sind; ein Stromanschluss zur Verfügung steht; eine auskunfts- und entscheidungsbefugte Person erreichbar ist; und die für den Transport benötigten Wege, Türen und Aufzüge nutzbar sind. Bei Arbeiten an Geräten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, teilt der Auftraggeber vorhandene Leitungen und die Belastbarkeit des Bodens mit.
(4) Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, werden Wartezeiten nach Aufwand und eine erforderliche zweite Anfahrt gesondert vergütet.
§ 5 Absage und vergebliche Anfahrt
(1) Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, oder ist der Einsatz aus Gründen, die er zu vertreten hat, bei Ankunft nicht durchführbar, können wir die im Angebot ausgewiesene Anfahrtspauschale sowie die nachgewiesene Wartezeit berechnen.
(2) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 6 Ersatzteile, Altgeräte, Vorschäden
(1) Wir verbauen neue Original- oder gleichwertige Ersatzteile. Gebrauchte oder aufgearbeitete Teile setzen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung ein.
(2) Für Geräte, deren Ersatzteile vom Hersteller nicht mehr geliefert werden, können wir die Instandsetzung nicht zusagen. Beschaffungszeiten für Ersatzteile liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
(3) Wir haften nicht für Schäden, die auf Verschleiß, Korrosion, unsachgemäße frühere Reparaturen, fehlende Wartung oder auf eine vom Auftraggeber vorgegebene Ausführungsart zurückgehen. Auf erkennbare Risiken dieser Art weisen wir vor Beginn der Arbeiten hin.
(4) Ausgebaute Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt.
§ 7 Technische Prüfung — Umfang und Grenzen
(1) Eine technische Prüfung ist eine fachliche Zustandsbewertung des Geräts zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie ist keine behördliche Abnahme, keine Zertifizierung und keine Bescheinigung nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfordnung.
(2) Das Prüfprotokoll dokumentiert den vorgefundenen Zustand und die festgestellten Mängel. Es enthält keine Zusicherung, dass das Gerät bis zu einem künftigen Zeitpunkt betriebssicher bleibt.
(3) Die Verantwortung des Betreibers für den sicheren Betrieb seiner Anlagen — insbesondere die Pflichten aus Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht sowie die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Nutzern — bleibt unberührt und geht durch die Beauftragung einer Prüfung nicht auf uns über.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Wir arbeiten nicht mit einer allgemeinen Preisliste: Jeder Auftrag wird einzeln kalkuliert, und maßgeblich sind die Preise des jeweiligen Angebots beziehungsweise der Auftragsbestätigung, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in Luxemburg wird die Rechnung nach den Regeln über die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge) ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug schulden Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB; gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei umfangreichen Aufträgen, insbesondere bei Montage- und Umzugsprojekten, können wir eine angemessene Anzahlung sowie Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile und gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit ihr Ausbau ohne Beschädigung möglich ist. Bei Verbindung mit einer Sache des Auftraggebers steht uns ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Werts der eingebauten Teile zu.
§ 10 Abnahme und Gewährleistung
(1) Nach Abschluss der Arbeiten nimmt der Auftraggeber die Leistung ab. Nimmt er sie trotz Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Unternehmer haben die Leistung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, in Textform zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung (§ 377 HGB).
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ohne Einschränkung.
(4) Bei einem Mangel leisten wir zunächst Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf natürlichem Verschleiß, auf Eingriffen Dritter nach unserer Leistung, auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf unterlassener Wartung beruhen.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 13 Datenschutz
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, beschreibt die Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser Bedingungen dienen dem Verständnis; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
